
Die Bitcoin-Tantieme: Wie Du als GmbH-Geschäftsführer jährlich 3.000 € Steuern sparst
Die Bitcoin*-Tantieme: Wie Du als GmbH-Geschäftsführer jährlich 3.000 € Steuern sparst
Für viele GmbH-Geschäftsführer ist die jährliche Tantieme oder der Bonus eine willkommene Ergänzung zum Gehalt. Doch die Freude wird oft durch die hohe Steuerlast getrübt. Ein Großteil der Auszahlung fließt direkt an das Finanzamt, da sie mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von 42% oder mehr besteuert wird. Doch es gibt eine clevere und legale Alternative, die nur wenige kennen: die Bitcoin*-Tantieme.
Diese innovative Gestaltungsmöglichkeit nutzt eine Nische im deutschen Steuerrecht, um die Steuerlast auf Tantiemen, Boni oder Prämien drastisch zu senken. Das Ergebnis: eine jährliche Ersparnis von rund 3.000 € und ein direkter Einstieg in den Vermögensaufbau mit Kryptowährungen. In diesem Artikel erklären wir, wie die Bitcoin*-Tantieme funktioniert, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und wie Du sie Schritt für Schritt umsetzt.
Das Problem: Die teure klassische Tantieme
Wenn Du als Geschäftsführer eine Tantieme von, sagen wir, 10.000 € netto erhalten möchten, muss Deine GmbH einen deutlich höheren Betrag aufwenden. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% (ohne Soli und Kirchensteuer) muss die GmbH einen Bruttobetrag von ca. 17.241 € auszahlen. Nach Abzug der Körperschaft- und Gewerbesteuer verbleibt für die GmbH ein Nettoaufwand von rund 12.069 €.
Der hohe Aufwand entsteht, weil die Tantieme als reguläres Gehalt behandelt und voll mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird. Das Geld, das eigentlich Deinem Vermögensaufbau dienen sollte, landet zu einem großen Teil beim Staat.
Die Lösung: § 37b EStG und die Macht des Sachbezugs
Der Schlüssel zur Lösung dieses Problems liegt im § 37b des Einkommensteuergesetzes. Dieser Paragraph ermöglicht es Arbeitgebern, Zuwendungen in Form von Sachbezügen pauschal mit nur 30% zu versteuern. Diese Steuer trägt die GmbH, und für den Empfänger ist der Sachbezug damit steuerfrei.
Und genau hier kommt die Bitcoin*-Tantieme ins Spiel. Anstatt Dir Geld auszuzahlen, gewährt Ihnen die GmbH einen Anspruch auf Bitcoins* im Wert von bis zu 10.000 €. Da Kryptowährungen steuerlich als "anderes Wirtschaftsgut" und somit als Sachbezug gelten, kann diese Regelung angewendet werden.
Das Ergebnis: Bei gleichem Netto-Ergebnis für Dich hat die GmbH einen um fast 3.000 € geringeren Aufwand. Dieses Geld verbleibt im Unternehmen oder kann für andere Zwecke genutzt werden. Eine Win-Win-Situation.
Voraussetzungen für die Bitcoin*-Tantieme
Damit das Finanzamt diese Gestaltung anerkennt, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
Schriftliche Vereinbarung im Voraus: Die Regelung muss vor dem Auszahlungszeitraum im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag schriftlich fixiert werden. Ein einfacher Nachtrag genügt.
Zusätzlich: Die Bitcoin*-Tantieme muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung eines bestehenden Gehaltsanspruchs ist nicht zulässig. Wenn Du bereits eine Tantieme erhältst, musst Du den Anspruch darauf für die Zukunft kündigen und nach einer angemessenen "Schamfrist" die neue Regelung einführen.
Kein Geldanspruch: Der Vertrag darf keinen Anspruch auf Geld, sondern nur auf die Sache (Bitcoin*) begründen.
Obergrenze von 10.000 €: Die Zuwendung darf pro Jahr und pro Empfänger den Wert von 10.000 € nicht übersteigen.
Sozialversicherungsfreiheit: Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer bist Du in der Regel sozialversicherungsfrei. Alternativ funktioniert das Modell auch, wenn Dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Der doppelte Vorteil: Steuern sparen und Vermögen aufbauen
Die Bitcoin*-Tantieme bietet nicht nur einen erheblichen Steuervorteil. Sie hat auch einen psychologischen Effekt: Während eine Geld-Tantieme oft für Konsum ausgegeben wird, fördert der Erhalt von Bitcoin* den Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau. Die Entscheidung, die Prämie zu investieren, ist bereits getroffen.
Die jährliche Ersparnis von rund 3.000€ kann ebenfalls direkt reinvestiert werden. Durch den Zinseszinseffekt wächst daraus innerhalb von 20 Jahren ein zusätzliches Vermögen von über
100.000 €.
Fazit
Die Bitcoin*-Tantieme ist eine elegante und legale Möglichkeit für GmbH-Geschäftsführer, die Steuerlast auf Boni und Prämien erheblich zu senken. Sie ist ein perfektes Beispiel dafür, wie man durch intelligente Nutzung bestehender Gesetze einen signifikanten finanziellen Vorteil erzielen kann. Die Kombination aus Steuerersparnis und direktem Vermögensaufbau macht dieses Modell zu einer der attraktivsten Gestaltungsperlen im deutschen Steuerrecht.
Wenn diese oder ähnliche Gestaltungen für Dich als Unternehmer interessant sind, weil Du investieren möchtest und Dein hart verdientes Geld für dich arbeiten lassen willst, dann buche gleich hier ein Wohlstandsgespräch mit Thomas Stüttgen.
*es ist zu beachten ist, dass angeblich manche Finanzämter die Ansicht vertreten, dass Bitcoin* und Ethereum als gängige, sehr gut handelbare bzw. liquide Kryptowährungen nicht als Sachbezug eingestuft werden.
Damit könnte diese Regelung für diese beiden führenden Kryptowährungen nicht in Anspruch genommen werden. Der steuerliche Vorteil kann jedoch auch mit anderen Sachbezügen ausgekostet werden, zum Beispiel durch die Gewährung von Edelmetallen oder anderen Gutscheinen.
Ein solcher Artikel klingt aber natürlich mit Bitcoin*-Tantieme viel cooler und trendiger. Wir empfehlen, vor der Zuwendung dieser führenden Kryptowährungen eine Anrufungsauskunft an das Finanzamt zu richten, um hier kein Risiko einzugehen.
